Zahlen sind Ihre Welt. Ganz gleich, ob Formel, Bruch oder 0101. Das haben Sie bereits im Studium bewiesen. Nun möchten Sie weiterhin – oder wieder – auf wissenschaftlichem Niveau arbeiten und dennoch die Vorteile nutzen, die sich in der freien Wirtschaft für Ihre berufliche Zukunft bieten. Willkommen bei Brandt & Partner! Bei uns erwartet Sie ein Weg von der IT-Programmierung bis hin zum spannenden SAP-Consulting im Umfeld betriebswirtschaftlicher Prozesse in unseren Fokusbranchen Verlage, Logistik, Pharma und Einzelhandel.
Neugierig geworden?
Die Kombination aus logisch abstraktem Denken, Kenntnissen betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge und der Fähigkeit der überzeugenden Argumentation ist recht selten anzutreffen. Wir erwarten sie von unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die IT-gestützte Informationssysteme entwickeln, selbst programmieren und in die Praxis einführen.
Brandt & Partner GmbH & Co. KG
Benzstraße 2a
63741 Aschaffenburg
Web: www.brandt-partner.de
E-Mail: bewerbung[at]brandt-partner.de
Tel: 06021 49 86-0
ANSPRECHPARTNER:
Frau Jennifer Brandt
und
Dr. Björn Brandt
Mit dieser Datenschutzinformation werden Bewerber der Brandt & Partner GmbH („Unternehmen“) über die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten („Daten“) in dem nachfolgend beschriebenen Umfang in-formiert. Die Bewerber müssen dabei nur diejenigen Daten bereitstellen, die für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind oder zu deren Erhebung das Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist. Ohne die Bereitstellung dieser Daten wird das Unternehmen in der Regel den Abschluss des Arbeitsvertrags ablehnen müssen.
Im Einzelnen:
Verantwortliche Stelle ist das Unternehmen.
Bewerber erreichen den betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Unternehmens unter:
Brandt & Partner GmbH & Co. KG.
Herr Burkhard Welsch
Benzstr. 2a
63741 Aschaffenburg
datenschutz[at]brandt-partner.de
Das Unternehmen verarbeitet als verantwortliche Stelle Daten, die es im Rahmen seiner Vertragsbeziehung von den Bewerbern erhält.
Zudem verarbeitet das Unternehmen Daten, die es aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. LinkedIn, Xing, Google, Facebook) oder anderen Quellen zulässigerweise gewonnen hat und verarbeiten darf.
Relevante Daten der Bewerber sind Stammdaten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit), Kontaktdaten, Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikationen, Leistungsnachweise, Referenzen, Legitimationsdaten (z.B. Ausweisdaten zum Identitäts- und Nationalitätsnachweis).
Das Unternehmen verarbeitet die Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) und des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“). Das bedeutet, die Daten werden nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Erlaubnis verarbeitet (insbesondere wenn die Datenverarbeitung für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist oder aufgrund berechtigter Interessen der Unternehmens oder Dritter erfolgt), oder wenn im Einzelfall eine Einwilligung des/der jeweiligen Bewerbers/in vorliegt.
Innerhalb des Unternehmens erhalten diejenigen Stellen die Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch vom Unternehmen eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DS-GVO) könnten zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Dies sind Unternehmen in den Kategorien IT-Dienstleistungen, Logistik, Druckdienstleistungen, Telekommunikation sowie Beratung und Consulting.
Informationen über die Bewerber an Empfänger außerhalb des Unternehmens des Unternehmens werden nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder gebieten. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger Daten z. B. die hierunter genannten Empfänger sein (mit dem Unternehmen verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz).
Die Verarbeitung der Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) erfolgt zu Zwecken der Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen dem Unternehmen und dem/der jeweiligen Bewerber/in („Bewerbermanagement“). Dies gilt sowohl für Bewerbungen auf konkrete Ausschreibungen als auch für Initiativbewerbungen. Beispiele:
Soweit erforderlich, verarbeitet das Unternehmen die Daten über die eigentlichen Zwecke des Bewerbermanagements hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmens oder Dritter. Beispiele:
Bewerber haben das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die vorstehende Verarbeitung sie betreffender Daten Widerspruch einzulegen. Legt ein/e Beschäftige/r jeweilige Widerspruch ein, wird das Unternehmen seine/ihre Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, das Unternehmen kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, welche die Interessen, Rechte und Freiheiten des/der jeweiligen Bewerbers/in überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Zudem unterliegt das Unternehmen diversen rechtlichen Verpflichtungen, das heißt gesetzlichen Anforderungen (z. B. Steuergesetze, sozialversicherungsrechtliche Vorschriften). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten.
Soweit der/die Bewerber/in dem Unternehmen eine Einwilligung zur Verarbeitung von Daten für bestimmte Zwecke erteilt, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis der Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
Soweit erforderlich, verarbeitet und speichert das Unternehmen die Daten für die Dauer des Bewerbermanagementprozesses mit dem/der Bewerber/in.
Die Verarbeitung, Speicherung und Nutzung der Daten durch die jeweiligen Stellen gemäß Ziffer III.1 kann im Einzelfall je nach Zweck der Speicherung auch über die Dauer des Bewerbermanagementprozesses hinaus erfolgen. Beispiele:
Die im Rahmen der Interessenabwägung gemäß Ziffer III.2. erhobenen und verarbeiteten Daten werden so lange gespeichert, wie dies aufgrund der berechtigten Interessen erlaubt ist.
Darüber hinaus unterliegt das Unternehmen verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) sowie aus sozialversicherungsrechtlichen Pflichten ergeben.
Es erfolgt keine Datenübermittlung in ein Drittland oder an internationale Organisationen.
Die Bewerber haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO i.V.m. §§ 29, 34 BDSG, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO i.V.m. § 35 BDSG, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO i.V.m. § 35 BDSG sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO).